AAI-DE Global Aviation Safety Plan

Global Aviation Safety Plan

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Die Internationale Luftfahrt-Organisation ICAO mit Sitz in Montreal hat vor einiger Zeit einen Global Aviation Safety Plan (GASP) entwickelt, dessen nächste Novelle verbindlich im Jahre 2012 in Kraft tritt.

 

Dieser GASP soll sowohl für die Luftfahrtindustrie wie auch für die Behörden eine Richtlinie darstellen wie in einer Welt der globalisierten Systeme neue internationale Standards der Luftfahrt zu verstehen und umzusetzen sind.

 

Dieser GASP schließt alle beteiligten Organisationen der Luftfahrt weltweit ein.

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(Source: ICAO)

 

Diese sind die Behörden (Regulators) die Luftfahrtunternehmen (Airlines) die Flugverkehrskontrollstellen (Air Navigation Providers und auch die Flugplätze / Flughäfen (Aerodromes).

 

So rasant wie die Entwicklung im Bereich der Computertechnologie geht auch die Entwicklung in der Luftfahrt von statten. Internationale Firmen verfügen schon längst über ein SMS System, ein Safety Management System, welches als Teil eines Qualitätssicherungs- Systems (Quality Systems)nachhaltig Gefahren für das Unternehmen erkennen und geeignete, risikomindernde Maßnahmen ableiten soll. In vielen Bereichen der Luftfahrt ist die Implementierung eines SMS System bereits verbindlich vorgeschrieben.

 

Für alle ICAO Mitgliedsstaaten der Welt stellt der Gegenpart auf der behördlichen Seite das State Safety Program (SSP) dar. Dieses System soll gemäß dem GASP der ICAO jeden Mitgliedstaat bis in naher Zukunft (2015) in die Lage versetzen, die Sicherheitsstandards in der allgemeinen und gewerblichen Luftfahrt in allen Teilbereichen, wie Flughäfen, Luftfahrtunternehmen, Flugverkehrskontrollstellen usw. zu waren und auszubauen.

 

Hier beginnt jedoch das eigentliche Problem. Viele Staaten haben gewachsene Behördenstrukturen und haben Schwierigkeiten schnell den angestiegenen Anforderungen einer schnell wachsenden Luftfahrtindustrie Rechnung zu tragen.

 

Die Luftfahrtunternehmen, Hersteller, Entwicklungs und Wartungsbetriebe dagegen verfügen schon seit einiger Zeit über funktionierende SMS Systeme.

 

Meldungen der Luftfahrtunternehmen und Luftfahrtindustrie gilt es durch die Behörden innerhalb eines State Safety Program (SSP) so umsetzen, dass geeignete Maßnahmen für das Gesamtsystem davon abgeleitet werden können.

 

Diesem Anspruch können Behörden nur gerecht werden, wenn ausgewiesene Experten der Behörden in weiterer Folge diese Meldungen evaluieren und in der Lage sind Entscheidungen zu treffen.

 

Die kritischen Bereiche einer behördlichen Aufsicht sind hierbei:

  1. Legislation
  2. Operating Regulations
  3. Organization, SO Functions
  4. Technical Experts Training
  5. Guidance, Procedures & Information
  6. Licensing & Certification Obligations
  7. Surveillance & Inspections Obligation
  8. Resolution of Safety Concerns

 

Also wenn Meldungen bei einer Behörde einlangen, muss auch letztendlich sicher gestellt sein, dass zertifizierte Experten diese Meldung risikobasiert bewerten und auch geeignete Maßnahmen ableiten, welche auch regulativen Charakter haben können.

 

Die EASA / Europäische Agentur für Flugsicherheit hat daher in Anlehnung an den GASP der ICAO den einen EASP European Safety Plan entwickelt und möchte diesen bis 2015 bei den 27 Mitgliedsstaaten umsetzen.

 

Es werden gerade hierfür rechtliche Grundlagen auf internationaler und auch europäischer Ebene geschaffen, ausgewiesene Experten den Zugang zu Behörden zu ermöglichen um bei der Umsetzung eines Staate Safety Program zu helfen.

 

Man spricht jedoch immer von Experten. Wir haben uns daher ernsthaft die Frage gestellt, wer ist ein Experte, wie kann man ein Experte in der Luftfahrt werden und wie wird ein Experte zertifiziert?

 

Unsere Vision und Ausbildungsphilosophie versucht diesen Fragestellungen und den neuen Anforderungen in proaktiver Weise gerecht zu werden.