AAI-DE ISO/IEC 17024 Zertifizierung zum Luftfahrtsachverständigen

ISO/IEC 17024 Zertifizierung - Luftfahrtsachverständiger

 

Die ISO Zertifizierung nach ISO/IEC 17024:2012 zum Luftfahrtsachverständigen ist ein neues Qualitätsmerkmal im Bereich der Personenzertifizierung, welches in absehbarer Zeit wohl jeder Luftfahrtsachverständige anstreben sollte, sofern er international und/oder auch für Behörden arbeiten möchte.

 

Zielgruppe für diese Art der Zertifizierung sind daher Experten und Spezialisten, die seit Jahren als solche in der Luftfahrt tätig sind und auf internationaler Ebene ihre Expertise zur Verfügung stellen wollen.

 

Der Begriff „Luftfahrtsachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt und umschreibt ein sehr großes und facettenreiches Anforderungsprofil, welches im Normalfall von einer einzelnen Person nicht abzudecken ist. Der allgemeine Begriff „Luftfahrtsachverständiger“ erfordert daher eine detailliertere Beschreibung der Kennnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, sowie möglicher Weise vorhandenen Lizenzen, also behördlichen und nichtbehördlichen Genehmigungen, der fachkundigen Person.

 

Die Zertifizierungsstelle der AAI hat in Zusammenarbeit mit der ICAO ein Konzept entwickelt, Luftfahrtsachverständige anhand ihrer demonstrierten Berufserfahrung für Teilbereiche der Luftfahrt für Behörden, Organisationen in der Luftfahrt und auch Profilsuchenden aus der Luftfahrtindustrie transparent darzustellen und letztendlich verfügbar zu machen.

 

Der Global Aviation Safety Plan der ICAO sieht über eine umfassende Konzeption, basierend auf Safety Management und angewendeter Risikobewertung die weltweite Standardisierung aller Mitgliedsstaaten in den nächsten Jahren vor. Die Luftfahrtindustrie verzeichnet hohe Wachstumsraten und benötigt in der Zukunft mehr ausgewiesene Spezialisten in allen Teilbereichen der Luftfahrt. Gleiches gilt für Behörden!

 

Bedingt durch knappe Budgets oder veraltete Stellenbesetzungsstrukturen trifft es besonders die Behörden, welche zunehmend in eine Sandwichposition kommen. Die ICAO fordert von den Behörden weltweit die Einführung eines State Safety Programmes (SSP), hierzu benötigen die Behörden aber ausgewiesene Experten um ein solches Programm auch umzusetzen.

 

Seit 2013 führt die ICAO weltweit bei Behörden sogenannte CMA Inspektionen (Compliance Monitoring) durch, wo jede Behörde über das Intranet der ICAO von der jeweils anderen Behörde und deren Leistungsfähigkeit Kenntnis erlangen kann.

 

Die Luftfahrtindustrie hat seit langem Strukturen entwickelt, Experten eingestellt und Safety Management Programme implementiert. Nun müssen auch die Luftfahrtbehörden einerseits ein SSP für alle Bereich der Luftfahrt entwickeln, andererseits aber auch SMS Systeme der Luftfahrtindustrie überwachen. Oft fehlen hierzu aber die notwendigen Experten!

 

Steht man als Entscheidungsträger einer Behörde vor diesem Problem, wird der Härtegrad noch indirekt heraufgesetzt, weil sich zwar Experten in der Luftfahrt durch Lebenslauf und Zeugnisse darstellen können, jedoch Ausschreibungsverfahren und Budgeteinschränkungen oftmals die Einstellung einer qualifizierten Person im notwendigen Zeitrahmen unmöglich machen.

 

Aus diesem Grunde hat die EASA schon reagiert und in neunen Regulativen (EU Verordnung 965-2012 Part ARO-GEN 200) in den Managementanforderungen für Behörden den Einsatz von kompetenten Experten gefordert. Ähnliche und weiterreichende Anforderungen finden Sie auch im ICAO Doc 8335 wo die Anforderungsprofile für Fluginspektoren detailliert beschrieben sind.

 

Langfristig betrachtet werden Behörden also nicht umhin kommen zeitlich befristet geeignetes Fachpersonal von außerhalb einzusetzen, da ansonsten eine funktionierende Oberaufsicht nicht mehr möglich sein wird. Einige Behörden haben diesem Anspruch schon Rechnung getragen und rekrutieren gezielt Fachpersonal von außerhalb. So arbeitet die EASA bereits an einem Konzept, welches die Erstellung einer Datenbank von ausgewiesenen Experten zu Gegenstand hat.

 

Ein Kernproblem besteht aber grundsätzlich weiterhin, wenn man folgende Fragestellungen erlaubt: Wie definiert man fair und korrekt das Können eines Luftfahrtexperten und wer ist Experte im Verhältnis zu welchen Anforderungsprofilen?

 

Einzelne Mitarbeiter der AAI sind auch gleichzeitig bei Behörden als Inspektoren und auch in Managementpositionen tätig. Die Problematik einer fehlenden „Messlatte“ für Luftfahrtexperten versus der Problematik einen Weg zu finden, damit vorhandene Experten aus der Luftfahrtindustrie zur Erfüllung des GASP beitragen können, wurde bei ICAO und EASA lange diskutiert.

 

Die Lösung des Problems liegt darin, dass sich Experten und Spezialisten aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung und ihrem besonderen Wissen in einem bestimmten Teilgebiet über ein einheitliches System definieren und auch zertifizieren, um späteren Auftraggebern eine Auswahlsicherheit zu geben.

 

Zusätzlich bietet ein solcher Zertifizierungsprozess natürlich auch immer die Möglichkeit einer GAP – Analyse, bei der festgestellt werden kann, wo der Experte eventuell noch etwas fachlichen Nachholbedarf hat und wie diese Lücke geschlossen werden kann.

 

Es gibt sehr gute Experten auf dem Markt! Hier sprechen wir besonders den langjährigen Piloten für bestimmte Typen/Klassen, Fluglehrer, Flugprüfer oder den Prüfer für Luftfahrtgerät, den Flugbetriebsleiter, den Unfalluntersucher, den Entwicklungsingenieur, den Auditor oder den Quality Manger an.

 

Sie müssen nur Ihre Expertise selbst richtig einschätzen, diese durch Dokumentation und Wissen belegen können und bereit sein ein Zertifizierungsverfahren auf sich zu nehmen. Dieses Verfahren besteht aus einer realistischen Eigenbeurteilung welche durch Zeugnisse und Dokumentation belegt wird, einem Vorstellungsgespräch (Assessment) in der Zertifizierungsstelle und einer Erstellung eines Gutachtens, da ein Sachverständiger jederzeit in der Lage sein muss ein strukturiertes Gutachten zu erstellen. Nach der Zertifizierung erhalten Sie eine offizielle Zertifizierungsurkunde, einen Sachverständigenausweis, einen Stempel und werden auch als Sachverständiger in einer öffentlich zugänglichen Datenbank eigetragen.

 

AAI wurde im März 2013 von der ICAO überprüft und insbesondere die Zertifizierung von Luftfahrtexperten durch eine gesonderte Zertifizierungsstelle wie auch die Ausbildung von Luftfahrtexperten für die Luftfahrtindustrie und Behörden wurde im Auditbericht der ICAO besonders positiv dargestellt und wird von der ICAO umfassend unterstützt.

 

Wenn Sie also als Sachverständiger auf internationaler Ebene tätig sein möchten oder einfach auch durch eine Zertifizierung die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessern möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!